Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Starttermin und läuft zunächst für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Laufzeitbeginn ist jeweils der nächste Monatserste nach Vertragsabschluss.
Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die im Mitgliedsvertrag vereinbarte Zeit, wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der entsprechenden Verlängerungslaufzeit in Textform (E-Mail, Brief) gekündigt wird.
Die Kündigung ist zu richten an:
Sportschule Bodensee, Langenargener Str. 67, 88069 Tettnang
oder per E-Mail an info@sportschulebodensee.de
Alle Teilnehmer:innen unterliegen der Hausordnung und haben den Anweisungen der Trainer:innen Folge zu leisten. Wer gegen die Regeln des Anstandes oder die Hausordnung verstößt, kann ohne Vorwarnung ein Hausverbot erhalten.
Die Trainings- und Wettkampfausrüstung muss aus gesundheitlichen und haftungsrechtlichen Gründen über die Sportschule Bodensee bezogen werden. Bei Nichteinhaltung kann die Mitgliedschaft durch die Sportschule Bodensee gekündigt werden.
Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständig leistungsfähig und sportgesund zu sein sowie finanziell in der Lage, die anfallenden Mitgliedsbeiträge über den festgelegten Zeitraum zu bezahlen.
Das Mitglied erklärt zudem, dass durch die Sportschule Bodensee Bilder und Videos, auf Webseiten, in sozialen Netzwerken und Printmedien veröffentlicht werden dürfen.
Die Beitragszahlungen erfolgen ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied ermächtigt die Sportschule Bodensee, die vereinbarten Entgelte bei Fälligkeit einzuziehen, und weist zugleich sein Kreditinstitut an, die von der Sportschule Bodensee auf das Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Ausfallzeiten durch Unterbrechungen nach Vertragsabschluss, z. B. durch Verletzungen, Krankheiten, berufliche Verhinderungen, Umzüge oder andere persönliche Gründe, gehen zu Lasten des Mitglieds und entbinden nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung. Stilllegungen werden nicht an die Vertragslaufzeit angehängt.
Eine von der Beitragszahlung unabhängige, später vereinbarte Nachholzeit kann nur nach rechtzeitiger schriftlicher Vereinbarung gewährt werden. Schließungen durch behördliche Anordnungen (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) führen zu einer Anpassung der Vertragslaufzeit entsprechend der Schließungsdauer.
Bei Zahlungsverzug fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 20 € an (Storno, Mahnkosten, Telefon, Porto, Versäumnisgebühren).
Mutwillige Sach- oder Körperbeschädigungen sowie fahrlässige Verletzungen, die durch Nichteinhaltung der Anweisungen der Trainer:innen oder Kursleiter:innen entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Sportschule Bodensee übernimmt hierfür keine Haftung. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Verletzungsrisiken zu vermeiden, insbesondere durch eine angemessene Kürzung von Fuß- und Fingernägeln.
Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt das Mitglied (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter), dass während des Erlernens und Ausübens einer Kampfsportart Schmerzen, Schläge oder Verletzungen entstehen können. Das Mitglied bzw. dessen Vertreter verzichtet ausdrücklich auf Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, Invaliditäts-, Unfall- oder Heilungskostenansprüche gegenüber der Schule, den Trainern oder anderen Mitgliedern, soweit gesetzlich zulässig.
Die Sportschule Bodensee empfiehlt allen Mitgliedern den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Eine nachträgliche Reklamation des Gesundheitszustands geht zu Lasten des Mitglieds. Für mitgebrachte Gegenstände wie Kleidung, Sportausrüstung, Geld oder Wertgegenstände übernimmt die Sportschule Bodensee keine Haftung.
Die Verlegung von Trainingszeiten oder Trainingsräumen ist zulässig und entbindet nicht von den vertraglichen Verpflichtungen. Die Sportschule behält sich das Recht vor, Trainingszeiten sowie die Tage im Rahmen ihres Ermessens anzupassen oder zu optimieren (z. B. Ferien, Feiertage, Renovierungen, höhere Gewalt).
Änderungen der Anschrift oder des Namens sind der Sportschule Bodensee unverzüglich mitzuteilen.
Ein Training ist untersagt bzw. nur mit ärztlicher Freigabe möglich bei: